Steuerstrafrecht
Auch in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten stehen wir Ihnen kompetent zur Seite – von der frühzeitigen Beratung bis zur Vertretung im Verfahren.
Wir unterstützen Sie unter anderem bei Fällen von Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung, Umsatzsteuer-Straftaten sowie bei Prüfungen durch die Steuerfahndung. Auch die Erstellung und Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige gehört zu unseren Leistungen.
Solange das Verfahren ausschließlich durch die Finanzbehörde geführt wird, ist eine Vertretung durch uns als Steuerberater möglich. Sollte die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden, arbeiten wir eng mit erfahrenen Rechtsanwälten zusammen (§ 392 AO).
Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung – diskret, lösungsorientiert und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.